Ob Sie nur einige Stunden oder mehrere Tage auf dem Wasser unterwegs sein möchten, einfach nur einen Bade- und Relaxtag geniessen

oder Berlin / Potsdam und die Umgebung von der Wasserseite aus kennen lernen möchten, die richtige Tour gibt es eigentlich für jeden.

Route

Charter-

dauer

 

 

für die allgemeine

Einweisung, die

Einweisung ins

Boot, Ein- & Aus-

steigen/-laden, An-

& Ablegen sollten

Sie ca. 20 Min.

einkalkulieren

 

 

 

Strecke

reine Fahrtzeit:

Badeausflug Grimnitzsee min. 2 h Hin und Rück je ca. 1,5 km 2 x ca. 10 - 15 Min.
Badeausflug Pichelsee min. 2 h Hin und Rück je ca. 1,7 km 2 x ca. 10 - 15 Min.
Stössensee min. 2 h Hin und Rück je ca. 1,7 km

2 x ca. 10 - 15 Min.

Klein-Venedig (Spandau) Stössensee min. 2 h Rundfahrt (Schleife) ca. 4 km

ca. 2 km max. 4 km/h   ca. 1 h

Badeausflug Scharfe Lanke min. 2 h Hin und Rück je ca. 2,9 km

2 x ca. 20 - 25 Min.

Zitadelle Spandau min. 3 h

Hin und Rück je ca. 3,5 km

               (1 Schleuse)

2 x ca. 25 - 30 Min.

(+ 1 h Zeitzuschlag Schleusen)

Wannsee min. 3 h Hin und Rück je ca. 7,9 km 2 x ca. 1 h
Tegeler See min. 4 h

Hin und Rück je ca. 8,1 km

               (1 Schleuse)

2 x ca. 1 h

(+ 1 h Zeitzuschlag Schleusen)

Pfaueninsel (Wannsee) min. 3 h Hin und Rück je ca. 10 km 2 x ca. 1 h 15 Min.
Glienicker Brücke min. 4 h Hin und Rück je ca. 14 km 2 x ca. 1 h 45 Min.
Potsdam, Schiffbauergasse min. 5 h Hin und Rück je ca. 15,5 km 2 x ca. 2 h
Pfaueninsel, Glienicker Brücke, Griebnitzsee, Stölpchenensee, kl. & gr. Wannsee, Schwanwerder min. 5 h mit Wannseerunde ca. 33 km

ca. 4 h 15 Min.

Spreebogen / Bundeskanzleramt min. 5 h

Hin und Rück je ca. 15 km

               (1 Schleuse)

2 x ca. 2 h

(+ 1 h Zeitzuschlag Schleusen)

Caputh min. 8 h Hin und Rück je ca. 27 km 2 x ca. 3,5 h
Werder min. 9 h Hin und Rück je ca. 32 km 2 x ca. 4 h
Wannsee, Pfaueninsel, Glienicker Brücke, Schiffbauergasse, Caputh, Werder, kl. & gr. Zernsee, Göttingsee, Schlänitzsee, Jungfernsee, Schwanwerder min. 10 h

 

Seenrundfahrt ca. 73 km ca. 9 h 15 Min.
Spreebogen (Bundeskanzleramt), Plänterwald, Steglitz, Lankwitz, Lichterfelde, Teltow, Kleinmachnow, Dreilinden, Kohlhasenbrück, Griebnitzsee, Glienicker Brücke, Pfaueninsel, Schwanwerder min. 10 h

 

Berlinrundfahrt ca. 64 km

          (min. 2 Schleusen)

ca. 8 h + 1,5 h pauschaler Zeitzuschlag für Schleusen (die tatsächliche Schleusenzeit ist nicht wirklich kalkulierbar)

 

Auszug aus der Binnenschifffahrtsstraßenordnung mit Ergänzungen für den Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

Nachtfahrverbot

Auf Seen und seeartigen Erweiterungen Kleiner Müggelsee, Die Bänke, Große Krampe, Kalksee, Zernsdorfer Lanke, Scharfe Lanke und Sacrower Lanke, Petziensee und Glindowsee sowie Lehnitzsee und Krampnitzsee, Tegeler See, dem Nordteil des Nieder Neuendorfer Sees ab km 10,00 und dem Werbellinsee dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht fahren.

Auf dem Großen Müggelsee dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor die gekennzeichnete Fahrrinne nicht verlassen (Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne). 

Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg km 14,10 bis zur Oberbaumbrücke km 20,70 - einschließlich Spreekanal- ist der Verkehr von Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb und von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine deren größte Nutzleistung weniger als < 5 PS( 3,69 kW) beträgt nicht gestattet

Berlin-Spandauer-Schiffahrtskanal von km 8,35 (Westhafen) bis km 12,2 (Einmündung in die SOW bei km 14,5) gilt Fahrverbot für Sportfahrzeuge.

Auf dem Gosener Graben ist der Verkehr von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine nicht gestattet.

Auf der Spree-Oder-Wasserstraße, den Berliner und Brandenburger Wasserstraßen, der Unteren Havel-Wasserstraße und dem Havelkanal, der Havel-Oder-Wasserstraße gilt folgendes:

Kleinfahrzeuge müssen auf Kanälen, in engen Fahrwassern und auf unübersichtlichen Gewässerabschnitten grundsätzlich rechts fahren.

Kleinfahrzeuge brauchen bei Nacht kein weißes Licht zu führen, wenn sie an genehmigten Liegestellen stilliegen.

Unbemannte Kleinfahrzeuge dürfen nur an genehmigten Liegestellen stilliegen.

 

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